Mehr als nur Gehalt
Ein Sachbezug ist eine nicht-monetäre Zusatzleistung, die Du als Arbeitgeber:in Deinen Teammitgliedern gewähren kannst. Statt einer klassischen Gehaltserhöhung erhält Dein Team einen geldwerten Vorteil in Form von Waren oder Dienstleistungen. Diese Benefits sind erstaunlich vielseitig: von Gutscheinen für den Lieblingsladen um die Ecke über praktische Mobilitätsangebote wie Tankgutscheine bis hin zu Gesundheits- und Freizeitaktivitäten wie Fitnessstudio-Mitgliedschaften oder Wellnessgutscheine. Der entscheidende Vorteil: Sachbezüge können unter bestimmten Voraussetzungen komplett steuer- und sozialversicherungsfrei gewährt werden – ein echter Gewinn für Dich und Dein Team.
Der 50-Euro-Sachbezug auf einen Blick
Attraktive Freigrenze
Seit dem 1. Januar 2022 kannst Du als Arbeitgeber:in Deinen Mitarbeitenden monatlich bis zu 50 Euro als Sachbezug steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren. Diese Freigrenze hat die vorherige Grenze von 44 Euro abgelöst und bietet Dir damit noch mehr Spielraum für attraktive Benefits. Besonders wichtig für die Steuerfreiheit: Der Sachbezug muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden und die Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 Satz 3 EStG erfüllen. Das bedeutet konkret, dass Deine Mitarbeitenden keinen rechtlichen Anspruch auf die Leistung haben dürfen – sie muss freiwillig von Dir als Arbeitgeber:in kommen.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Klare Spielregeln
Die steuerliche Behandlung von Sachbezügen ist im Einkommensteuergesetz (EStG) klar geregelt. Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 3 EStG gibt es einige wichtige Punkte zu beachten:
- Freigrenze von 50 Euro: Sachbezüge bis zu diesem monatlichen Wert sind vollständig steuer- und sozialversicherungsfrei. Diese Grenze gilt pro Mitarbeitendem und Monat und kann nicht auf Folgezeiträume übertragen werden.
- Zusätzlichkeitsprinzip: Der Sachbezug muss wirklich zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Eine Gehaltsumwandlung, bei der ein Teil des regulären Gehalts in Sachbezüge umgewandelt wird, erfüllt diese Voraussetzung nicht.
- Keine Barzahlung möglich: Der Benefit darf unter keinen Umständen in bar ausgezahlt werden. Sobald Bargeld fließt, gilt die Steuerfreiheit nicht mehr – auch nicht bei nachträglicher Erstattung von Kosten, die Deine Mitarbeitenden zunächst selbst getragen haben.
- ZAG-Kriterien beachten: Seit 2022 müssen Gutscheine und Geldkarten die Anforderungen des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) erfüllen. Das bedeutet: Sie dürfen nur für bestimmte Waren- oder Dienstleistungsgruppen einlösbar sein, müssen regionale Beschränkungen aufweisen oder aus bestimmten sozialen Gründen gewährt werden.
Was viele Unternehmen nicht bedenken: Wird die 50-Euro-Grenze auch nur um einen Cent überschritten, ist der gesamte Betrag – nicht nur der übersteigende Teil – steuer- und sozialversicherungspflichtig. Eine Aufteilung in einen steuerfreien und einen steuerpflichtigen Teil ist nicht zulässig. Daher ist eine präzise Buchhaltung hier besonders wichtig.
Vorteile für Dich als Arbeitgeber:in
Steuerliche Entlastung
Die Gewährung von Sachbezügen ermöglicht Dir, Lohnnebenkosten effektiv zu reduzieren. Da die Leistungen steuer- und sozialversicherungsfrei sind, entstehen keine zusätzlichen finanziellen Belastungen durch Abgaben. Bei einer üblichen Gehaltserhöhung würden sowohl Du als auch Deine Mitarbeitenden Steuern und Sozialabgaben zahlen – bei Sachbezügen entfällt dies komplett. So kann der tatsächliche Wert für Deine Teammitglieder deutlich höher sein als bei einer Gehaltserhöhung mit gleichem Bruttowert.
Mitarbeiterbindung vertiefen
Individuelle Benefits steigern nachweislich die Zufriedenheit und Motivation Deiner Mitarbeitenden. Ein monatlicher Sachbezug signalisiert echte Wertschätzung und kann die emotionale Bindung ans Unternehmen nachhaltig stärken. Studien zeigen, dass besonders regelmäßige Zusatzleistungen, die über das reine Gehalt hinausgehen, die Loyalität und das Engagement fördern. In Zeiten des Fachkräftemangels kann dies ein entscheidender Wettbewerbsvorteil sein.
Flexibel und einfach umsetzen
Sachbezüge lassen sich flexibel gestalten, um den unterschiedlichen Bedürfnissen Deiner Belegschaft gerecht zu werden. Mit digitalen Lösungen und Plattformen kannst Du heute ein breites Angebot an Optionen bereitstellen, zwischen denen Deine Mitarbeitenden wählen können. Zudem sind sie administrativ einfach umzusetzen und erfordern keinen hohen Verwaltungsaufwand – besonders, wenn Du mit spezialisierten Anbietern zusammenarbeitest, die Dir die gesamte Abwicklung abnehmen.
Vorteile für Deine Mitarbeitenden
Steuerfreier Gehaltsboost
Deine Teammitglieder erhalten monatlich bis zu 50 Euro zusätzlich zum regulären Gehalt, ohne dass darauf Steuern oder Sozialabgaben anfallen. Dies erhöht ihr verfügbares Einkommen effektiv und spürbar. Bei einem Jahreswert von bis zu 600 Euro entspricht dies einem beachtlichen steuerfreien Zusatzbetrag, der je nach persönlichem Steuersatz einem deutlich höheren Bruttogehalt entsprechen würde.
Individuell anpassbar
Ob Shopping, Mobilität, Gesundheit oder Freizeit – die Verwendung des Sachbezugs kann genau an die persönlichen Vorlieben und Bedürfnisse Deiner Mitarbeitenden angepasst werden. Diese Wahlfreiheit steigert die Attraktivität des Benefits erheblich. Besonders geschätzt werden dabei häufig Gutscheine für den täglichen Bedarf, Tankgutscheine oder Gutscheine für beliebte Online-Händler – alles Dinge, die Dein Team im Alltag wirklich entlasten.
Wertschätzung erleben
Regelmäßige Zusatzleistungen zeigen Deinen Mitarbeitenden konkret, dass ihre Arbeit gesehen und geschätzt wird. Dies führt erwiesenermaßen zu höherer Arbeitszufriedenheit und Loyalität. Im Gegensatz zu einmaligen Bonuszahlungen vermitteln monatliche Sachbezüge eine konstante Wertschätzung, die das Zugehörigkeitsgefühl nachhaltig stärkt und die Unternehmenskultur positiv prägt.
Fazit
Doppelt profitieren
Der ist ein äußerst effektives Instrument, um Deinen Mitarbeitenden steuerfrei attraktive Zusatzleistungen zu bieten. Er fördert die Motivation, stärkt die Bindung ans Unternehmen und bietet sowohl für Dich als Arbeitgeber:in als auch für Deine Teammitglieder konkrete finanzielle Vorteile. Durch die flexible Gestaltungsmöglichkeit kannst Du individuelle Bedürfnisse berücksichtigen und so die Zufriedenheit im Team steigern.
In einer Zeit, in der der Wettbewerb um qualifizierte immer intensiver wird, kann der Sachbezug ein entscheidender Baustein Deiner Employer-Branding-Strategie sein. Er macht Dich als Arbeitgeber:in attraktiver und hebt Dich von Mitbewerbern ab. Mit relativ geringem Aufwand erzielst Du so eine maximale Wirkung – eine echte Win-win-Situation für alle Beteiligten, die den Sachbezug zu einem unverzichtbaren Bestandteil moderner und zukunftsorientierter Vergütungssysteme macht.