Die Erholungsbeihilfe unterstützt Mitarbeitende und deren Familien bei Urlaubsreisen oder Kuren, indem Dein Unternehmen jährlich bis zu 156 € pro Angestellte:n, 104 € pro Ehepartner:in und 52 € pro Kind zusteuern kann. Die Lohnsteuer kann pauschal mit 25 % gemäß § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 EStG erhoben werden, wodurch die Leistung nicht dem regulären Arbeitslohn zugerechnet wird. Gleichzeitig gelten Erholungsbeihilfen unter den Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Sätze 1 und 2 SvEV nicht als sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt.
Vorteile für Dein Unternehmen
Zufriedenheit steigern
Wenn Du Erholungsbeihilfe gewährst, steigerst Du nachweislich die Zufriedenheit und das Wohlbefinden Deiner Mitarbeitenden. Das ist kein Zufall: Gut erholte Menschen widmen sich mit frischer Motivation ihren Aufgaben. Studien zeigen, dass erholt zurückkehrende Teams eine bis zu 12% höhere Produktivität aufweisen und deutlich weniger Fehlzeiten verbuchen – ein direkter Gewinn für Deine Organisation.
Finanziell profitieren
Der finanzielle Vorteil für Dich ist doppelt attraktiv: Einerseits kannst Du die Zuschüsse bis zu den gesetzlichen Höchstgrenzen pauschal mit nur 25% Lohnsteuer versteuern, wodurch sie beitragsfrei bleiben und Dein Unternehmen wertvolle Abgaben spart. Andererseits fallen auf die pauschal besteuerten Erholungsbeihilfen keine Sozialversicherungsbeiträge an, da sie nicht zum sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt zählen.
Arbeitegeberattraktivität stärken
Besonders wertvoll ist der Effekt auf Deine : Du signalisierst authentisch, dass Dir die Gesundheit und Work-Life-Balance Deines Teams wirklich am Herzen liegen, und positionierst Dich als moderner, mitarbeiterorientierter Arbeitgeber. In Zeiten des Fachkräftemangels und des intensiven Wettbewerbs um Talente sind solche familienfreundlichen Leistungen ein starkes Argument im Recruiting und helfen Dir, offene Stellen schneller zu besetzen.
Bindung fördern
Nicht zuletzt ermöglicht Dir die flexible Verwendung der Erholungsbeihilfe, auf individuelle Bedürfnisse einzugehen – ob Kuraufenthalt, Wellnesswochenende oder Urlaubsausflug mit der Familie. Diese persönliche Wertschätzung stärkt die emotionale Bindung ans Unternehmen nachhaltig. Das Resultat: Deine Mitarbeitenden wechseln seltener den Arbeitgeber und ihre Loyalität zu Deinem Unternehmen steigt spürbar.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Nach § 1 Abs. 1 Sätze 1 und 2 SvEV sind Erholungsbeihilfen, die zusätzlich zum Gehalt gewährt werden, nicht sozialversicherungspflichtig, sofern sie nicht regelmäßig wiederkehrende Vergütungsbestandteile darstellen. Die pauschale Lohnbesteuerung in Höhe von 25 % ist in § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 EStG geregelt; sie stellt sicher, dass die Beihilfe nicht als Arbeitslohn gilt und damit komplett lohnsteuerlich abgegolten ist. Voraussetzung ist, dass die jährlichen Höchstbeträge von 156 € (Mitarbeitende), 104 € (Ehepartner:in) und 52 € (Kind) nicht überschritten werden und die Leistung der Erholung dient.
Was kann mit der Erholungsbeihilfe finanziert werden?
Die Erholungsbeihilfe deckt sämtliche Erholungsaufwendungen ab, z. B. Unterkunft, Verpflegung, Kurkosten oder Familienausflüge. Auch Heil- und Kuranwendungen, Fitness- und Wellnessangebote sowie Reisekosten zu Erholungszwecken können gefördert werden. Damit gibst Du Deinen Mitarbeitenden und deren Familien die Freiheit, Urlaub und Regeneration individuell zu gestalten.
So führst Du die Erholungsbeihilfe ein
- Regelwerk definieren: Lege interne Richtlinien fest – inklusive Höchstbeträge und Abrechnungsverfahren.
- Kommunikation: Informiere alle Mitarbeitenden transparent über Anspruch, Beträge und steuerliche Behandlung.
- Digitalisieren: Richte über das HelloBonnie Dashboard automatisierte Zuwendungen ein, um Aufwand und Papierkram zu minimieren.
- Auszahlung: Stelle sicher, dass die Beihilfe zusätzlich zum Gehalt gewährt und die Freigrenzen eingehalten werden.
- Monitoring: Prüfe regelmäßig die Inanspruchnahme und hole Feedback ein, um den Erfolg der Maßnahme zu messen.
Ausblick: Erholung als strategischer Erfolgsfaktor
In einer Arbeitswelt, in der Erholung und mentale Gesundheit immer wichtiger werden, ist die Erholungsbeihilfe ein kleines, aber wirkungsvolles Instrument. Du stärkst nicht nur das Wohlbefinden und die Produktivität Deiner Mitarbeitenden, sondern positionierst Dein Unternehmen als mitarbeiterorientierten Arbeitgeber, der nachhaltige Fürsorge lebt. Setze jetzt auf smarte Benefit Lösungen und fördere langfristig die Zufriedenheit und Bindung in Deinem Team.