Ist die Smartcard steuerrechtlich eine Sachbezugskarte?
Ja, die technischen Beschränkungslogiken der HelloBonnie Smartcards entsprechen den aktuellsten lohnsteuerrechtlichen Anforderungen gemäß der Richtlinien des letzten BMF-Schreibens vom 15.03.2022 zur Abgrenzung von Geldleistung und Sachbezug. Die Einordnung als Sachbezugskarte wurde durch die Sozietät Möhrle Happ Luther Partnerschaft mbH (Steuerkanzlei) mittels einer Anrufungsauskunft an das Finanzamt Hamburg-Oberalster und die Finanzbehörde Hamburg geprüft. Im Dezember 2023 wurde die HelloBonnie Smartcard für die Gewährung lohnsteuerlich- und sozialabgabenfreier Sachbezüge (§ 8 Abs. 1 S. 3 EStG), Sachgeschenke zu besonderen Anlässen (R 19.6 LStR) und pauschal besteuerter Sachzuwendungen (§ 37b Abs. 2 EStG) mittels Geldkarte zugelassen.
Wichtig: Die HelloBonnie Technologies GmbH bietet keine Steuer- oder Rechtsberatung an. Die Informationen auf dieser Seite ersetzen keine steuerliche Beratung.