Steuervorteile

Firmenbike-Leasing

Fördere Bewegung im Alltag und nachhaltige Mobilität mit dem Firmenbike-Leasing.

Firmenbike-Leasing

Kurzüberblick

Beim Firmenbike-Leasing stellt Dein Unternehmen Mitarbeitenden ein Fahrrad oder E-Bike zur Verfügung, in der Regel per Gehaltsumwandlung oder als zusätzlicher Benefit. Die Räder können sowohl für den Arbeitsweg als auch privat genutzt werden. Dank der steuerlichen Förderung gemäß § 3 Nr. 37 EStG profitieren Deine Mitarbeitenden von attraktiven Konditionen und Du stärkst zugleich Gesundheit, Umweltbewusstsein und Arbeitgeberattraktivität.

Steuerlich gefördert | volle private Nutzung

Deine Vorteile auf einen Blick

Vorteile für Dein Unternehmen

Firmenräder sind nicht nur ein nachhaltiges Statement, sondern auch ein echter Boost für Employer Branding und Mitarbeiterzufriedenheit. Sie fördern Bewegung, senken Krankheitsausfälle und sind gleichzeitig kostengünstig umsetzbar. Zudem sparst Du im Vergleich zu klassischen Gehaltserhöhungen Lohnnebenkosten und kannst Dich als moderner, umweltbewusster Arbeitgeber positionieren.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Seit 2019 ist das Dienstrad-Leasing steuerlich begünstigt: Bei Überlassung per Gehaltsumwandlung wird lediglich 0,25 % des Listenpreises monatlich versteuert (statt früher 1 %). Alternativ kann das Bike auch als steuerfreier Sachlohn zur Verfügung gestellt werden – vorausgesetzt, es handelt sich um eine freiwillige Zusatzleistung. Die Grundlage bildet § 3 Nr. 37 EStG in Verbindung mit den lohnsteuerlichen Regelungen zur Dienstwagenbesteuerung.

Wofür ist ein Firmenbike gedacht?

Ob E-Bike, Citybike oder Mountainbike - im Rahmen des Firmenbike-Leasings können hochwertige Markenräder inkl. Versicherung, Wartung und Zubehör geleast werden. Deine Mitarbeitenden wählen ihr Wunschrad bei einem Partnerhändler aus und profitieren von deutlich günstigeren Konditionen gegenüber dem Privatkauf.

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