Glossar

Betriebliche Altersvorsorge

Zusätzliche Absicherung im Ruhestand durch Unterstützung des Arbeitgebers mit steuerlichen und sozialen Vorteilen für beide Seiten

Zusätzliche Absicherung im Ruhestand durch Unterstützung des Arbeitgebers mit steuerlichen und sozialen Vorteilen für beide Seiten

Die betriebliche Altersvorsorge, kurz bAV, ist eine ergänzende Möglichkeit, für das Alter vorzusorgen – und das direkt über den Arbeitsplatz. Unternehmen bieten ihren Mitarbeitenden an, einen Teil ihres Bruttogehalts in eine Altersvorsorge umzuwandeln. Dieser Beitrag wird direkt vom Lohn einbehalten und in eine Versicherung oder einen Pensionsfonds eingezahlt. Da das Geld vor der Versteuerung abgezogen wird, profitieren Mitarbeitende von steuerlichen Vorteilen. Zusätzlich muss der Arbeitgeber bei Neuverträgen einen Zuschuss leisten, sofern Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden – mindestens 15 Prozent des umgewandelten Betrags. Die gesetzliche Grundlage für die bAV findet sich im § 3 Nr. 63 des Einkommensteuergesetzes.

Für Beschäftigte bietet die bAV gleich mehrere Vorteile:

  • Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge ohne großen Verwaltungsaufwand
  • Reduzierung der aktuellen Steuer- und Sozialabgabenlast
  • Gesetzlicher Anspruch auf Entgeltumwandlung mit Arbeitgeberzuschuss
  • Unabhängigkeit von der staatlichen Rentenentwicklung

Auch für Unternehmen lohnt sich die bAV, da sie ein starkes Instrument zur Mitarbeiterbindung ist. Wer seinen Mitarbeitenden eine attraktive Vorsorgelösung anbietet, zeigt soziale Verantwortung und stärkt seine Position im Wettbewerb um Fachkräfte. Zudem sind die Arbeitgeberzuschüsse als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. Die bAV ist also eine klassische Win-win-Situation – und ein wichtiger Bestandteil moderner Benefit Strategien.

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