Steuervorteile

Betriebliche Krankenversicherung (bKV)

Mehr Gesundheit für Deine Mitarbeiter, weniger Steuern für Dein Unternehmen

Betriebliche Krankenversicherung (bKV)

Kurzüberblick

Die betriebliche Krankenversicherung ist ein effektives Instrument zur Mitarbeitergewinnung und -bindung. Du kannst Gruppenverträge mit Versicherern abschließen und Deinen Mitarbeitern ergänzenden Versicherungsschutz für Zahnbehandlungen, Vorsorgeuntersuchungen oder alternative Heilmethoden bieten. Übernimmst Du als Arbeitgeber den Beitrag und erhalten Deine Mitarbeiter ausschließlich Versicherungsschutz ohne Barauszahlung, kann die bKV als Sachbezug gelten.

50 Euro / Monat pro Mitarbeiter:in

Benefits

Vorteile für Dein Unternehmen

Du kannst Dich als attraktiver Arbeitgeber positionieren und die Mitarbeiterbindung durch zusätzliche Gesundheitsleistungen stärken. Die Beiträge kannst Du als Betriebsausgaben absetzen, sodass sich für Dich ein Steuervorteil ergibt. Du erhältst außerdem maximale Flexibilität bei der bedarfsgerechten Gestaltung verschiedener Leistungsmodule für unterschiedliche Mitarbeitergruppen.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die bKV qualifiziert sich nur dann als Sachbezug, wenn Mitarbeitende keinen Anspruch auf Barauszahlung haben. Dies ist arbeitsvertraglich eindeutig zu regeln. Die Steuerfreiheit gilt ausschließlich bei Einhaltung der 50-Euro-Grenze für alle monatlichen Sachbezüge. Bei Grenzüberschreitung unterliegen sämtliche Sachbezüge der Versteuerung. Als Alternative kannst Du die Pauschalversteuerung nach § 37b oder § 40 Abs. 1 EStG nutzen.

Was kann finanziert werden?

Die bKV-Tarife umfassen ein breites Leistungsspektrum: Zahnvorsorge und Zahnersatz, Sehhilfen, erweiterte Vorsorgeuntersuchungen, Heilpraktikerleistungen, alternative Heilmethoden sowie psychologische Beratung und Präventionskurse. Grundvoraussetzung für die steuerliche Privilegierung ist die ausschließliche Gewährung als Sachleistung – eine Barauszahlung der Beiträge ist unzulässig und muss vertraglich ausgeschlossen werden.

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