Glossar
Fahrtkostenzuschuss
Eine finanzielle Unterstützung von Arbeitgebenden für die täglichen Pendelkosten ihrer Mitarbeiter:innen, oft für öffentliche Verkehrsmittel
Diese freiwillige Leistung von Arbeitgeber:innen ist ein beliebter Mitarbeiter:innen Benefit, der darauf abzielt, die finanzielle Belastung des täglichen Arbeitsweges zu reduzieren. Es handelt sich um einen Beitrag zu den Kosten, die Angestellten für die Fahrten zwischen ihrem Wohnort und ihrer ersten Tätigkeitsstätte entstehen. In Zeiten steigender Mobilitätskosten und einem wachsenden Bewusstsein für Nachhaltigkeit gewinnt diese Form der Unterstützung zunehmend an Bedeutung. Für Unternehmen ist es ein wirksames Instrument, um die Attraktivität als Arbeitgeber:in zu steigern, Talente zu gewinnen und die Mitarbeiter:innenbindung zu stärken. Indem sie ihre Belegschaft beim Pendeln unterstützen, zeigen Unternehmen Wertschätzung und tragen aktiv zum Wohlbefinden ihrer Angestellten bei. Gleichzeitig kann, insbesondere bei Förderung öffentlicher Verkehrsmittel, ein positiver Beitrag zur Umwelt geleistet werden.
Die Umsetzung dieser Unterstützung kann auf verschiedene Weisen erfolgen, wobei die steuerliche Behandlung je nach Methode variieren kann. Gängige Formen sind:
- Bereitstellung oder Bezuschussung von ÖPNV Tickets: Arbeitgeber:innen können Jobtickets, das Deutschlandticket oder ähnliche Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel vergünstigt oder sogar kostenlos zur Verfügung stellen. Diese Variante ist besonders attraktiv, da sie unter bestimmten Voraussetzungen (§ 3 Nr. 15 EStG) steuer und sozialabgabenfrei für Mitarbeiter:innen sein kann. Sie fördert zudem aktiv die Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel.
- Pauschale Zahlungen: Unternehmen können einen festen Geldbetrag pro Monat oder pro Arbeitstag zahlen. Dieser kann sich an der Entfernungspauschale orientieren oder individuell festgelegt werden. Hier ist jedoch die steuerliche Behandlung genau zu prüfen; oft ist eine Pauschalversteuerung durch den oder die Arbeitgeber:in (§ 40 Abs. 2 Satz 2 EStG) möglich oder der Betrag wird als regulärer Lohnbestandteil behandelt.
- Kostenübernahme für andere Verkehrsmittel: Obwohl seltener und steuerlich komplexer, können theoretisch auch Kosten für die Nutzung des privaten PKW oder Fahrrads bezuschusst werden. Die steuerfreien Vorteile sind hier jedoch meist geringer als bei der Förderung des ÖPNV.
Für Mitarbeiter:innen bedeutet ein solcher Zuschuss eine direkte finanzielle Entlastung und oft eine Vereinfachung der Organisation ihres Arbeitsweges. Für Arbeitgeber:innen ist es nicht nur ein Werkzeug zur Personalbindung, sondern auch ein Zeichen moderner Unternehmensführung, die auf die Bedürfnisse der Belegschaft eingeht. Die Verwaltung solcher Benefits, insbesondere die Einhaltung der steuerlichen Regelungen, erfordert Sorgfalt. Digitale Benefit Plattformen können hierbei helfen, den Prozess für beide Seiten transparent und unkompliziert zu gestalten. Richtig eingesetzt, ist dieser Benefit ein wertvoller Baustein in einem attraktiven Vergütungs und Leistungspaket.
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