Dieser Zuschuss ist eine wichtige finanzielle Unterstützung, die Dein Arbeitgeber Dir unter bestimmten Voraussetzungen gewähren kann, wenn Du über einen längeren Zeitraum krankheitsbedingt arbeitsunfähig bist. In Deutschland endet die gesetzliche Pflicht zur Lohn Fortzahlung durch den Arbeitgeber in der Regel nach sechs Wochen Krankheit. Danach springt die gesetzliche Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld. Dieses Krankengeld ist jedoch meist niedriger als Dein bisheriges Netto Einkommen (oft um die 70 Prozent des Bruttoeinkommens, aber maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens). Genau hier setzt der Zuschuss an: Er soll diese finanzielle Lücke zwischen dem Krankengeld und Deinem vorherigen Nettoverdienst ganz oder teilweise schließen und Dir so helfen, Deinen Lebensstandard auch während einer längeren Krankheitsphase aufrechtzuerhalten. Es ist eine Leistung, die finanzielle Sorgen mindert und zeigt, dass Dein Arbeitgeber sich auch in schwierigen Zeiten um Dein Wohlbefinden kümmert.
Es ist wichtig zu wissen, dass nicht alle Arbeitnehmer:innen in Deutschland automatisch Anspruch auf einen solchen Zuschuss haben. Es handelt sich nicht um eine allgemeine gesetzliche Pflichtleistung. Der Anspruch ergibt sich häufig aus:
- Tarifverträgen: Insbesondere im öffentlichen Dienst (z. B. nach TVöD oder TV L) ist der Zuschuss eine feste Regelung. Auch in anderen Branchen können Tarif Verträge entsprechende Ansprüche vorsehen.
- Betriebsvereinbarungen: Manchmal wird der Zuschuss auch durch Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat geregelt.
- Individuellen Arbeitsverträgen: In manchen Fällen wird ein Anspruch direkt im Arbeits Vertrag festgelegt.
- Freiwilliger Leistung: Einige Arbeitgeber:innen gewähren den Zuschuss auch als freiwillige soziale Leistung, um ihre Attraktivität zu steigern und ihre Fürsorgepflicht zu unterstreichen.
Die Höhe des Zuschusses und die Dauer, für die er gezahlt wird, sind in der jeweiligen Anspruchsgrundlage (z. B. Tarif Vertrag) festgelegt. Oft berechnet er sich als Differenzbetrag zwischen dem Netto Krankengeld und einem bestimmten Prozentsatz (z. B. 100 Prozent oder 90 Prozent) des durchschnittlichen Netto Arbeitsentgelts, das Du vor der Erkrankung erhalten hast. Die Bezugsdauer ist häufig an die Dauer Deiner Betriebszugehörigkeit gekoppelt. Je länger Du im Unternehmen beschäftigt bist, desto länger kann der Zuschuss gezahlt werden. Im öffentlichen Dienst beispielsweise kann die maximale Bezugsdauer bis zu 39 Wochen betragen (inklusive der Lohn Fortzahlung). Es ist also ratsam, Dich genau über die Regelungen zu informieren, die für Dein Arbeitsverhältnis gelten.
Aus steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Sicht gibt es ebenfalls Besonderheiten. Der Krankengeld Zuschuss selbst ist in der Regel steuerpflichtig und muss als Einkommen versteuert werden. Jedoch ist er oft sozialversicherungsfrei, solange der Zuschuss zusammen mit dem Krankengeld das vorherige Netto Arbeitsentgelt nicht übersteigt. Das Krankengeld selbst ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt, was bedeutet, dass es Deinen persönlichen Steuersatz für das übrige steuerpflichtige Einkommen (inklusive des Zuschusses) erhöhen kann. Trotz der Steuerpflicht stellt der Zuschuss für Dich eine erhebliche finanzielle Entlastung dar. Für Arbeitgeber:innen ist er ein Zeichen der Wertschätzung und Fürsorge, das die Mitarbeiter:innenbindung stärken kann. Gerade wenn er freiwillig angeboten wird, ist er ein starkes Argument im Employer Branding. Auch wenn es eine spezifische Leistung ist, passt sie in eine umfassende Strategie für Mitarbeiter Benefits, wie sie Unternehmen wie HelloBonnie ermöglichen, um das Wohlbefinden und die Sicherheit der Belegschaft zu fördern.