Glossar

Mitarbeitergutscheine

Als Sachbezug gewährte Wertcoupons für Waren oder Dienstleistungen, die Arbeitgeber:innen zur Belohnung oder Motivation ihres Teams einsetzen

Mitarbeitergutscheine

Mitarbeitergutscheine sind eine beliebte Form der Zuwendung, die Arbeitgeber:innen nutzen, um ihren Mitarbeiter:innen Wertschätzung zu zeigen, besondere Leistungen zu honorieren oder das Gehaltspaket attraktiver zu gestalten. Es handelt sich dabei um Gutscheine oder Wertkarten, die zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen bei bestimmten Akzeptanzstellen berechtigen – zum Beispiel im Einzelhandel, in Restaurants, an Tankstellen oder für Freizeitaktivitäten. Anders als eine direkte Bargeldauszahlung stellen sie einen sogenannten Sachbezug dar. Dieser Charakter als Sachleistung ist insbesondere in Deutschland von großer Bedeutung, da er unter bestimmten Voraussetzungen steuerliche Vorteile mit sich bringt. Sie sind ein flexibles Instrument, um Freude zu bereiten und die Motivation im Team zu steigern, da sie den Mitarbeiter:innen oft eine Wahlmöglichkeit lassen, wofür sie den Gutscheinwert einsetzen möchten.

Der große Vorteil von Mitarbeitergutscheinen liegt in ihrer steuerlichen Behandlung. Nach § 8 Abs. 2 Satz 11 des Einkommensteuergesetzes (EStG) können Sachbezüge bis zu einer monatlichen Freigrenze von aktuell 50 Euro (Stand April 2025) komplett steuerfrei und sozialversicherungsfrei bleiben. Das bedeutet, der Wert kommt brutto wie netto bei Dir als Mitarbeiter:in an, und auch der oder die Arbeitgeber:in spart die Lohnnebenkosten auf diesen Betrag. Wichtig ist dabei:

  • Es muss sich um einen echten Sachbezug handeln, der zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird.
  • Die Gutscheine müssen die Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) für bestimmte Gutscheinkarten erfüllen. Das heißt, sie dürfen in der Regel nur zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen bei einem begrenzten Kreis von Akzeptanzstellen (z.B. eine Ladenkette, ein regionales Netzwerk, bestimmte Produktkategorien) eingesetzt werden und keine Barauszahlungsfunktion haben.
  • Die 50 Euro Grenze ist eine Freigrenze: Wird sie auch nur um einen Cent überschritten, ist der gesamte Betrag des Sachbezugs im betreffenden Monat steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Die Vielfalt ist groß: Es gibt klassische Papiergutscheine, digitale Codes, wiederaufladbare Gutscheinkarten für bestimmte Händler oder Einkaufszentren sowie moderne Benefit Plattformen, die solche Sachbezüge digital verwalten. Beliebte Einsatzbereiche sind zum Beispiel Tankgutscheine, Supermarktgutscheine, Gutscheine für Drogeriemärkte, Online Shops oder lokale Geschäfte.

Für Arbeitgeber:innen bieten Mitarbeitergutscheine eine kosteneffiziente Möglichkeit, die Gesamtvergütung aufzuwerten und Anerkennung auszudrücken. Die Verwaltung kann über spezialisierte Anbieter oder Benefit Plattformen wie HelloBonnie erfolgen, die oft eine einfache Handhabung und die Einhaltung der steuerlichen Vorgaben sicherstellen. Aus Deiner Sicht als Mitarbeiter:in ist ein Gutschein eine greifbare Zuwendung, die Du direkt für etwas nutzen kannst, das Dir Freude bereitet. Gerade wenn eine Auswahlmöglichkeit besteht, steigt der Wert des Benefits. Hier spielt HelloBonnie seine Stärken aus: Mit der HelloBonnie Smartcard und der dazugehörigen Plattform kannst Du Dein monatliches Sachbezugsbudget flexibel bei einer Vielzahl von Partnern und für unterschiedlichste Dinge einsetzen – ganz nach Deinen Wünschen. Statt eines einzelnen Gutscheins erhältst Du maximale Freiheit bei der Nutzung Deines steuerfreien 50 Euro Budgets, was die Wertschätzung durch Deinen oder Deine Arbeitgeber:in noch deutlicher macht und den administrativen Aufwand minimiert.

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