Glossar

Pauschalbesteuerte Sachzuwendungen

Sachleistungen vom Arbeitgeber, deren geldwerter Vorteil pauschal mit einem festen Satz versteuert wird, oft zur Vereinfachung der Abrechnung

Pauschalbesteuerte Sachzuwendungen sind eine spezielle Form von Mitarbeiter:innen Benefits, bei denen der oder die Arbeitgeber:in die Möglichkeit hat, die anfallende Lohnsteuer für eine Sachleistung nicht individuell über Deine Gehaltsabrechnung abzuführen, sondern stattdessen einen festen, pauschalen Steuersatz anzuwenden und direkt an das Finanzamt zu zahlen. Es handelt sich also um eine Vereinfachungsregelung, bei der der oder die Arbeitgeber:in die Steuerlast für den geldwerten Vorteil der Zuwendung übernimmt. Für Dich als Mitarbeiter:in bedeutet das in vielen Fällen, dass Du den Benefit erhältst, ohne dass er Dein zu versteuerndes Einkommen erhöht oder Deine individuelle Steuerprogression beeinflusst. Diese Methode wird oft genutzt, um die Verwaltung bestimmter Zuwendungen – wie Geschenke, Prämien oder die Teilnahme an Veranstaltungen – einfacher zu gestalten, insbesondere wenn diese nicht unter die steuerfreien Grenzen (wie die 50 Euro Sachbezugsfreigrenze) fallen.

Die Möglichkeit zur Pauschalbesteuerung ist im deutschen Einkommensteuergesetz (EStG) an verschiedenen Stellen geregelt. Eine wichtige und häufig genutzte Vorschrift ist § 37b EStG. Diese erlaubt es Arbeitgeber:innen, für betrieblich veranlasste Sachzuwendungen, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden, eine pauschale Einkommensteuer von 30% (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) abzuführen. Der große Vorteil hierbei: Diese pauschal versteuerten Zuwendungen sind für Dich als Arbeitnehmer:in dann sozialversicherungsfrei. Typische Anwendungsfälle für § 37b EStG sind zum Beispiel:

  • Geschenke an Mitarbeiter:innen, deren Wert über den steuerfreien Grenzen liegt.
  • Incentives oder Prämien in Sachform (z.B. Reisegutscheine, Technik).
  • Kosten für die Teilnahme an bestimmten Firmenveranstaltungen, die als geldwerter Vorteil gelten könnten.

Neben § 37b EStG gibt es weitere Regelungen im § 40 EStG, die eine Pauschalbesteuerung für spezifische Leistungen ermöglichen, oft mit anderen Steuersätzen:

  • Zuschüsse zu Mahlzeiten (oft 25%).
  • Erholungsbeihilfen bis zu bestimmten jährlichen Grenzen (25%).
  • Zuschüsse zur privaten Internetnutzung oder zur Übereignung von betrieblichen IT Geräten (25%).

Die Entscheidung für die Pauschalbesteuerung liegt beim Arbeitgeber. Sie bietet ihm eine Vereinfachung in der Lohnbuchhaltung und die Möglichkeit, attraktive Zusatzleistungen rechtssicher und für die Mitarbeiter:innen vorteilhaft zu gestalten. Für Dich bedeutet es in der Regel einen Netto Vorteil, da Du die Leistung ohne Abzüge erhältst. Wichtig ist jedoch immer die Voraussetzung, dass die Zuwendung "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" erfolgt, also keine Entgeltumwandlung darstellt. Arbeitgeber:innen müssen die Anwendung der Pauschalsteuer zudem korrekt dokumentieren. Moderne Benefit Plattformen wie HelloBonnie können Arbeitgeber:innen dabei unterstützen, auch solche pauschal zu versteuernden Benefits neben den steuerfreien Optionen (wie dem 50 Euro Sachbezug) zu verwalten. So lässt sich ein vielfältiges und steuerlich optimiertes Benefit Portfolio über ein einziges System anbieten, was die Flexibilität erhöht und die Administration vereinfacht.

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