Glossar

Verpflegungszuschuss

Steuerlich begünstigter Beitrag des Arbeitgebers zu den Mahlzeiten der Mitarbeiter:innen zur Förderung von Wohlbefinden und Produktivität im Arbeitsalltag

Der Verpflegungszuschuss, oft auch als Essenszuschuss oder Mahlzeitenzuschuss bezeichnet, ist eine freiwillige Leistung Deines Arbeitgebers, um Dich bei den Kosten für Deine Mahlzeiten während der Arbeitstage finanziell zu unterstützen. Ob im Büro, im Homeoffice oder unterwegs – dieser Benefit soll dazu beitragen, dass Du Dich gut versorgt fühlst, Dich gesund ernähren kannst und neue Energie für Deine Aufgaben tankst. Früher wurde dies oft über Kantinen oder papierbasierte Essensmarken realisiert, doch heute dominieren flexible digitale Lösungen, die Dir deutlich mehr Freiheit bei der Wahl Deines Mittagessens oder Snacks geben. Es ist ein sehr beliebter und geschätzter Benefit, der das Wohlbefinden fördert und die täglichen Ausgaben spürbar reduziert.

Das Besondere am Verpflegungszuschuss ist seine attraktive steuerliche Behandlung in Deutschland. Unter Einhaltung bestimmter Regeln können Arbeitgeber:innen die Mahlzeiten ihrer Mitarbeiter:innen bezuschussen, ohne dass für Dich darauf Lohnsteuer oder Sozialabgaben anfallen. Die Regeln (Stand: April 2025, basierend auf dem voraussichtlichen amtlichen Sachbezugswert für Verpflegung) sehen in der Regel so aus:

  • Pro Arbeitstag kann eine Mahlzeit (üblicherweise das Mittagessen) mit bis zu 7,23 Euro steuerlich begünstigt werden. Dieser Wert setzt sich zusammen aus dem amtlichen Sachbezugswert für ein Mittagessen (voraussichtlich 4,13 Euro für 2025) und einem zusätzlichen steuerfreien Zuschuss von bis zu 3,10 Euro.
  • Damit der Zuschuss von bis zu 3,10 Euro für Dich komplett steuer- und sozialversicherungsfrei bleibt, musst Du als Mitarbeiter:in mindestens den Sachbezugswert (also 4,13 Euro) selbst zur Mahlzeit beisteuern.
  • Alternativ kann der oder die Arbeitgeber:in auch den vollen Betrag von bis zu 7,23 Euro übernehmen. In diesem Fall muss er oder sie aber den Anteil des Sachbezugswerts (4,13 Euro) pauschal mit 25% versteuern (§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG), der darüber hinausgehende Zuschuss bis 3,10 Euro bleibt für Dich dennoch steuerfrei.

Moderne digitale Essenszuschuss Systeme, wie sie auch von Benefit Anbietern wie HelloBonnie angeboten werden, machen die Einhaltung dieser Regeln und die Nutzung des Zuschusses denkbar einfach. Statt mit Papierbelegen zu hantieren, reichst Du Deine Belege für Mahlzeiten (aus Supermärkten, Restaurants, Bäckereien, Lieferdiensten etc.) einfach per App ein (z.B. durch Abfotografieren), oder Du nutzt eine spezielle Benefitkarte wie die HelloBonnie Smartcard direkt zum Bezahlen Deiner Mahlzeiten bei akzeptierten Partnern. Das System prüft die Belege bzw. Transaktionen und erstattet Dir den zustehenden Zuschuss im Rahmen Deines Budgets – oft bis zum steuerlich optimalen Höchstbetrag pro Tag.

Ein digitaler Verpflegungszuschuss bietet somit zahlreiche Vorteile. Du profitierst von einer erheblichen finanziellen Ersparnis bei Deinen täglichen Ausgaben für Essen und genießt maximale Flexibilität, da Du selbst entscheidest, wo und was Du isst. Die Handhabung ist einfach und bequem über App oder Karte. Für Arbeitgeber:innen ist es ein hochgeschätzter Benefit zur Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung, der zudem die Gesundheit und Produktivität fördert. Dank digitaler Lösungen ist der administrative Aufwand minimal und die Rechtssicherheitgewährleistet. Mit HelloBonnie lässt sich der Verpflegungszuschuss nahtlos in ein umfassendes Paket flexibler Benefits integrieren, sodass Du alle Deine Zusatzleistungen bequem über eine Plattform und eine Karte verwalten und nutzen kannst.

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