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Steuerfreie Geschenke: Fair & rechtskonform Mitarbeitende belohnen

AU

Amarachi Ugochukwu

Veröffentlicht am 10. Dezember 2024

Steuerfreie Geschenke: Fair & rechtskonform Mitarbeitende belohnen

Warum Sachgeschenke als Mitarbeiter:innen Benefits immer relevanter werden

Sachgeschenke bieten eine attraktive Möglichkeit, Mitarbeitende zu belohnen, ohne die Steuerlast zu erhöhen. Sie sind nicht nur ein Zeichen der Wertschätzung, sondern auch steuerlich begünstigt – vorausgesetzt, die gesetzlichen Rahmenbedingungen werden eingehalten.​

Steuervorteile:

Bis zu können Arbeitgeber:innen ihren Mitarbeitenden steuer- und sozialversicherungsfrei als Sachbezug gewähren (§ 8 Abs. 2 S. 1 EStG). Dies gilt beispielsweise für Gutscheine, Tankkarten, Fitness-Mitgliedschaften oder digitale Benefits.​

Motivation:


Sachgeschenke sind eine Möglichkeit, Wertschätzung zu zeigen, ohne direkt das Gehalt zu erhöhen. Sie bieten den Mitarbeitenden zusätzliche Vorteile und stärken die Bindung zum Unternehmen.​

Problem mit Geldgeschenken:


Geldgeschenke sind immer steuerpflichtig und erhöhen die Lohnnebenkosten. Sachgeschenke hingegen bleiben bei Einhaltung der Freigrenzen steuerfrei und bieten somit eine kosteneffiziente Alternative.​

Steuerfreie Geschenke: Die wichtigsten Regeln im Überblick

Um steuerfreie Sachgeschenke korrekt zu gewähren, sind folgende Regelungen zu beachten:​

  • Sachbezug:
    Bis zu zusätzlich zum Gehalt können steuerfrei gewährt werden. Beispiele sind Essensgutscheine, Mobilitätsbudgets oder Sachbezugskarten. ​
  • Aufmerksamkeiten:
    Zu persönlichen Anlässen wie Geburtstag oder Hochzeit dürfen Arbeitgeber:innen bis zu 60 € steuerfrei pro Anlass gewähren – maximal dreimal im Jahr. ​
  • Wichtig:
    Bei Überschreitung der Freigrenzen wird der gesamte Betrag steuerpflichtig. Es ist daher entscheidend, die jeweiligen Grenzen nicht zu überschreiten. ​

Pauschalversteuerung: Flexibilität für höhere Beträge

Für Sachgeschenke, die die Freigrenzen überschreiten, bietet § 37b EStG die Möglichkeit der Pauschalversteuerung:​

  • Pauschalversteuerung:
    Eine Pauschalsteuer von 30 % (zzgl. Solidaritätszuschlag) auf den Zuwendungswert wird vom Arbeitgeber übernommen. Beispiel: Ein 100 €-Geschenk kostet den Arbeitgeber 30 € Pauschalsteuer, der Mitarbeitende erhält den vollen Wert. ​
  • Vorteil:
    Die Pauschalversteuerung vereinfacht die Abrechnung und vermeidet individuelle Steuerbelastungen für die Mitarbeitenden.​
  • Beitragspflicht:
    Zuwendungen, die nach § 37b EStG pauschal versteuert werden, sind sozialversicherungspflichtig.

Best Practices: So setzt Du Sachgeschenke clever ein

  • Flexible Lösungen:
    Digitale Sachbezugskarten (z. B. Mastercard Prepaid) ermöglichen eine individuelle Nutzung für Shopping, Mobilität oder Gesundheit. ​
  • Nachhaltigkeit:
    Geschenke mit Öko-Bonus wie Jobrad, ÖPNV-Tickets oder Bio-Gutscheine sprechen das Umweltbewusstsein der Mitarbeitenden an.​
  • Kommunikation:
    Transparente Regeln schaffen – z. B. monatliche Budget-Obergrenzen und Nutzungsbedingungen – erhöhen die Akzeptanz und vermeiden Missverständnisse.​

Warum sich steueroptimierte Geschenke lohnen

  • Mitarbeitendenbindung:
    Höhere Zufriedenheit durch spürbare Wertschätzung führt zu einer stärkeren Bindung ans Unternehmen.​
  • Kosteneffizienz:
    Geringere Lohnnebenkosten im Vergleich zu Gehaltserhöhungen machen Sachgeschenke zu einer attraktiven Alternative.​
  • Zukunftssicherheit:
    Moderne Benefits passen zu hybriden Arbeitswelten und diversen Mitarbeitendenbedürfnissen.​

Fazit

Steuerfreie Sachgeschenke und Sachzuwendungen sind eine effektive Möglichkeit, Mitarbeitende zu belohnen und gleichzeitig die Steuerlast zu optimieren. Mit der richtigen Planung und Kommunikation kannst Du Deine Mitarbeitenden motivieren und gleichzeitig Kosten sparen.

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